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Siegreich in RusslandSwatch

Rechtsstreit um swatch.ru endgültig entschiedenSwatch gewinnt russisches Domain-Verfahren auch in 3. Instanz

In einem Entscheid vom 23. Mai 2011 hat das Bundesgericht des Bezirks Moskau die bisherige Position des Berufungsgerichts sowie des Gerichts der Region Moskau im Zusammenhang mit dem Domainnamen swatch.ru bestätigt.  Gemäß dem Bundesgericht war es korrekt, dem Inhaber der Domain swatch.ru den Gebrauch dieses Domainnamens zu verbieten und ihn zu dessen Übertragung an die Swatch AG zu verpflichten.

Die russische Gesetzgebung erlaubt es Inhabern von bekannten Marken, ihre Rechte auch im Internet zu schützen. Insbesondere wenn ein Cybersquatter den Inhaber einer Marke und eines Firmennamens daran hindert, seine geschützte Marke und seinen Firmennamen im Internet zu nutzen, ist dies als rechtsmissbräuchlich und als unlauterer Wettbewerb zu beurteilen. Dieser Standpunkt wird von einer zunehmenden Zahl von Gerichten der russischen Föderation vertreten.