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Explosiv oder nicht?

Sicherheitsbehörden reagieren professionellExplosiv: Wecker löst Bombenalarm auf Flughafen Schiphol aus

Auf dem Flughafen Schiphol in Amsterdam kam es zu einem unerfreulichen Zwischenfall. Am 03. November 2009 hatte das Gepäck eines Fluggastes die Sicherheitsbehörden alarmiert. Bei der üblichen Routineuntersuchung wurde eine vermeintliche Bombe im Handgepäck gefunden. Der Fluggast wurde sofort in Gewahrsam genommen. Die weiteren Ermittlungen ergaben jedoch, dass die „Bombe“ als Geschenkartikel in vielen Geschäften verkauft wird und es sich um einen simplen Wecker in Form von Dynamitstangen handelt.

Direkt nach diesem Zwischenfall wurde das Geschäft, in dem der Fluggast den Wecker gekauft hatte, durch mehrere Polizisten gestürmt. Die noch vorhandenen Wecker wurden zunächst beschlagnahmt, später aber wieder freigegeben. Der Verkauf derartiger Artikel sollte nach gängiger Expertenmeinung im Interesse der allgemeinen Sicherheit verboten werden, da durch diese Produkte unnötig Gefahrensituationen heraufbeschworen werden. Es ist zwingend erforderlich, dass die Sicherheitsbehörden einen Wecker mit Batterien in Form von Dynamitstangen als gefährlich einstufen müssen. Nicht auszudenken es wäre eine echte Bombe und niemand reagiert.