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Keine Chance für unseriöse Uhrenhändler! VRD

Klartext Winter

Unseriöse Uhrenangebote können teuer werden – für den Anbieter!

Der Fall meines Mandanten befindet sich tatsächlich “auf der Zielgeraden”. Am Mittag des 8. August gingen auf dem Kanzleikonto per Blitzüberweisung der Kaufpreis und der Schadensersatzbetrag ein. Ich teilte daraufhin der Staatsanwaltschaft mit, dass unser Mandant kein Interesse mehr an einer weiteren Strafverfolgung hat. Ob diese das Verfahren einstellt bleibt, da es sich bei Betrug um ein so genanntes "Offizialdelikt" (welches eben nicht nur auf speziellen Strafantrag hin verfolgt wird) handelt, wird sich zeigen.

Unser Mandant sandte am 9. August die Uhr - selbstverständlich als Wertpaket versichert - zurück an den Hamburger Uhrenhändler. Wenn dieser nunmehr noch vereinbarungsgemäß die durch meine Beauftragung entstandenen Kosten (und ich spreche hier ganz offen darüber, dass diese einen Betrag von etwas mehr als 1.000 Euro ausmachen) fristgerecht begleicht, ist der Fall seitens der Kanzlei abgeschlossen.

Unser Mandant hat im Uhrenmarkt von TrustedWatch bereits nach einer vergleichbaren Uhr gesucht und wurde fündig. Der auf Platz 2 des Watchdealercheck-Rankings stehende Uhrenhändler, zu dem ich in dieser Sache selbstverständlich ebenfalls Kontakt halte, hat für meinen Mandanten eine ältere IWC Yacht Club reserviert, die in der nächsten Woche zur Auslieferung gelangt.

Zwei Ratschläge möchte ich den auf der Gegenseite Beteiligten noch mit auf den Weg geben:

  1. In Richtung des Hamburger Uhrenhändlers: Man versuche bitte nicht noch einmal, ein solches "Spielchen" mit einem Käufer (und auch noch dessen Anwalt) zu spielen - das Schicksal seiner insolventen Vorgängerfirma hat eindrucksvoll gezeigt, wo so etwas endet.

  2. In Richtung chrono24.com: Wer Uhrenhändler als besonders vertrauenswürdig auszeichnet, ist meines Erachtens gehalten, sich vorher über diese kundig zu machen und "sein Ohr stets am Markt zu haben". Pauschal zu behaupten, es hätte mit dem Uhrenhändler in letzter Zeit keine Beanstandungen gegeben und er zahle pünktlich seine Provisionen an die Plattform ist wohl kein geeigneter Bewertungsmaßstab- quod erat demonstrandum!


Auch gilt für beide: Don`t forget, that we keep an eye on you in the future…

Ihr Michael Winter