Beim Autofahren tabu!Uhrzeit vom Handy
Wer als Autofahrer die Uhrzeit vom Handy abliest, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Richter des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm wiesen den Einwand eines Fahrers zurück, der den Blick auf sein Handy mit dem Blick auf die Armbanduhr verglichen hatte (Az: 2 Ss OWi 177/05). Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Autofahrer während der Fahrt kurz sein Mobiltelefon in die Hand genommen und nach der Uhrzeit geschaut. Dabei beobachtete ihn eine Polizeistreife, die den Mann anhielt und wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld von ihm verlangte.
Gericht: Handy ist keine Armbanduhr
Der Fahrer weigerte sich zu zahlen und meinte, ein kurzer Blick auf das Display sei das Gleiche wie ein Blick auf das Ziffernblatt einer Armbanduhr. Das Gericht erklärte allerdings, dass einem Autofahrer während der Fahrt jegliche Nutzung eines Mobiltelefons untersagt sei, bei der er das Gerät in der Hand halte. Der Gesetzgeber fordere, dass der Fahrer beide Hände frei habe. Insofern sei ein Vergleich des Mobiltelefons mit einer Armbanduhr unzutreffend.