Rolex gestohlenHausratversicherung zahlt auch im Ausland
Auch eine im Ausland gestohlene Armbanduhr kann eine Angelegenheit für eine Haftpflichtversicherung sein. Dies wurde jetzt in einem vom Oberlandesgericht in Köln verhandelten Fall festgelegt. Seine teure Rolex Armbanduhr hatte ein Urlauber in Neapel beim Einkaufsbummel getragen und diese wurde ihm vom Arm gestohlen.
Der Urlauber meldete den Diebstahl seiner Haftpflichtversicherung und wollte den Schaden in Höhe von ca. 8000 EURO erstattet haben. Die Haftpflichtversicherung lehnte eine Erstattung mit dem Hinweis auf fahrlässiges Handeln des Kunden ab. Der Einschätzung der Versicherung folgte das Gericht jedoch nicht. Der Urlauber hatte die Uhr nicht in der Nacht in irgendeiner Nebenstraße von Neapel getragen, so dass von Fahrlässigkeit nicht die Rede sein kann.
Auch den Einwand der Versicherung, es würde sich um einen Trickdiebstahl handeln, ließ das Gericht nicht gelten. Dem Urlauber wurde die Uhr vom Handgelenk gerissen, bis das Armband riss und der Kunde dabei sogar Verletzungen davongetragen hatte.