Freiheitsstrafe von vier Jahren
Chefbuchhalterin von ETA wegen Betrugs verurteilt
(07/2009) Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hat die ehemalige Chefbuchalterin der Uhrenfabrik ETA in Grenchen wegen gewerbsmässigen Betrugs und Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zudem muss sie die veruntreuten 4,765 Millionen Schweizer Franken plus 5 Prozent Zinsen zurückzahlen und die Verfahrenskosten tragen, wie Amtsgerichtsschreiber Kurt Schärer erklärte.
















