Fehlender Zeuge Kein Schadenersatz für gestohlene Rolex Armbanduhr
(01/2010) Ein fehlender Zeuge wurde einem Bestohlenen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt Main zum Verhängnis. Der Flugreisende Bankier hatte nach der Aufforderung durch das Sicherheitspersonal am Flughafen Frankfurt Main seine teure Armbanduhr der Marke Rolex auf das Förderband für das Röntgenkontrollgerät gelegt. Danach war die Luxusuhr verschwunden.